Antrag: | Geschäftsordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Seb |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.01.2018, 22:37 |
Ä11 zu A2: Geschäftsordnung
Antragstext
Von Zeile 85 bis 86 einfügen:
Nähere Bestimmungen zur Frauenversammlung regelt die Satzung. Die Frauenversammlung tagt ohne Männer.
FIT* = FemaleInterTrans*
Allgemeine Geschäftsordnung von Campusgrün – Landau
Vorbemerkung
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von
Campusgrün Landau für Mitgliederversammlungen, Arbeitskreise und
Fraktionssitzungen. Diese Geschäftsordnung tritt am 25.01.2018 in Kraft und kann
nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf der
Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben werden, sofern der Antrag
fristgerecht vor Beginn der Mitgliederversammlung gestellt wird. Die
Geschäftsordnung ist allen Mitgliedern und Interessierten zugänglich zu machen.
§ 1 Geschäftsordnungsanträge
(1) Jede anwesende Person kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Sie
zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder
einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
(2) Anträge zur Geschäftsordnung sind:
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
- Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
- Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
- Antrag auf Vertagung,
- Antrag auf Redezeitbegrenzung,
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung,
- Antrag auf eine Frauenversammlung,
- Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit,
- Antrag auf Änderung der Tagesordnung
- Antrag auf Neuauszählung einer Abstimmung
- Antrag auf sofortiges Ende der Sitzung
- Antrag auf geheime Abstimmung nach § 5 (7) dieser Ordnung
(3) Die/der Antragsteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von
maximal fünf Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen.
Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich
niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen. Abweichend hierzu gibt
es bei Antrag auf Neuauszählung, Frauenversammlung, geheimer Abstimmung und
Feststellung der Beschlussfähigkeit keine Begründung und Gegenrede. Diese
Anträge gelten als sofort angenommen. In diesem Falle führt die Sitzungsleitung
die daraus folgenden Handlungen entsprechend der Satzung und ihrer Ordnungen
aus.
§ 2 Tagesordnung
Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit
beschlossen.
§ 3 Sitzungsleitung
(1) Die Sprecher*innen leiten die Sitzung. Wird die Sitzungsleitung an ein
anderes Mitglied abgegeben, benötigt dies eine einfache Mehrheit der
Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitgliederversammlung bestimmt die/den Protokollant*in.
(3) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung, nimmt (Änderungs-) Anträge,
Bewerbungen, und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren
Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die
Sitzungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung von
Wahlen Helfer*innen vorschlagen.
§ 4 Sitzungsprotokoll
Das Protokoll der Mitgliederversammlung enthält mindestens folgende Angaben:
a) Sitzungseit
b) Anwesende Mitglieder bei Beschlussfähigkeitsfeststellung.
c) Die vorläufige und die beschlossene Tagesordnung.
d) Den Wortlaut aller Anträge, Änderungsanträge, deren Antragsteller*in und das
Abstimmungsergebnis hierüber. Antragstexte können dem Protokoll auch als Anhang
beigefügt werden; in diesem Fall ist der Anhang Bestandteil des Protokolls.
e) Persönliche Erklärungen.
f) Wahlvorschläge, Kandidaturen sowie Wahlergebnisse und Erklärungen über die
Annahme einer Wahl.
§ 5 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen
(1) Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist
ein Antrag abgelehnt. Bei einer Enthaltungsmehrheit, die mehr als die Summe der
Ja- und Neinstimmen umfasst, erfolgt eine neuerliche Befassung mit dem Antrag
auf der nächsten Mitgliederversammlung.
(2) Die/der Antragsteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern sowie
Änderungsanträge übernehmen bzw. modifiziert übernehmen.
(3) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder Heben einer
Stimmkarte. Auf Verlangen von mindestens einem Mitglied sind Abstimmungen geheim
durchzuführen.
§ 6 Redeliste
(1) Die Sitzungsleitung führt eine FIT*- und eine offene Redeliste. Der offenen
Redeliste werden alle Menschen zugeordnet, die sich nicht als FIT*-Person
definieren. Sie erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen abwechselnd je
einer Person der FIT*redeliste und der offenen Redeliste. Meldet sich eine
Person in einer Diskussion zum ersten Mal, so wird sie als nächstes aufgerufen,
wenn die jeweilige Redeliste an der Reihe ist.
(2) Wurden die Redelisten geschlossen und weist die offene Redeliste mehr
Wortmeldungen auf als die der FIT*-Personen, so werden solange weitere Frauen
auf ihre Meldung hin in die Redeliste aufgenommen, bis beide Redelisten die
gleiche Anzahl von Wortmeldungen ausweisen. Ist dies nicht möglich, werden
Personen der offenen Redeliste aufgerufen, es sei denn ein sofortiges Ende der
Debatte wurde durch ein Frauenvotum beschlossen.
§ 7 Frauenversammlung
Nähere Bestimmungen zur Frauenversammlung regelt die Satzung. Die
Frauenversammlung tagt ohne Männer.
FIT* = FemaleInterTrans*
Von Zeile 85 bis 86 einfügen:
Nähere Bestimmungen zur Frauenversammlung regelt die Satzung. Die Frauenversammlung tagt ohne Männer.
FIT* = FemaleInterTrans*
Allgemeine Geschäftsordnung von Campusgrün – Landau
Vorbemerkung
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von
Campusgrün Landau für Mitgliederversammlungen, Arbeitskreise und
Fraktionssitzungen. Diese Geschäftsordnung tritt am 25.01.2018 in Kraft und kann
nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf der
Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben werden, sofern der Antrag
fristgerecht vor Beginn der Mitgliederversammlung gestellt wird. Die
Geschäftsordnung ist allen Mitgliedern und Interessierten zugänglich zu machen.
§ 1 Geschäftsordnungsanträge
(1) Jede anwesende Person kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Sie
zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder
einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
(2) Anträge zur Geschäftsordnung sind:
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
- Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
- Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
- Antrag auf Vertagung,
- Antrag auf Redezeitbegrenzung,
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung,
- Antrag auf eine Frauenversammlung,
- Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit,
- Antrag auf Änderung der Tagesordnung
- Antrag auf Neuauszählung einer Abstimmung
- Antrag auf sofortiges Ende der Sitzung
- Antrag auf geheime Abstimmung nach § 5 (7) dieser Ordnung
(3) Die/der Antragsteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von
maximal fünf Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen.
Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich
niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen. Abweichend hierzu gibt
es bei Antrag auf Neuauszählung, Frauenversammlung, geheimer Abstimmung und
Feststellung der Beschlussfähigkeit keine Begründung und Gegenrede. Diese
Anträge gelten als sofort angenommen. In diesem Falle führt die Sitzungsleitung
die daraus folgenden Handlungen entsprechend der Satzung und ihrer Ordnungen
aus.
§ 2 Tagesordnung
Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit
beschlossen.
§ 3 Sitzungsleitung
(1) Die Sprecher*innen leiten die Sitzung. Wird die Sitzungsleitung an ein
anderes Mitglied abgegeben, benötigt dies eine einfache Mehrheit der
Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitgliederversammlung bestimmt die/den Protokollant*in.
(3) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung, nimmt (Änderungs-) Anträge,
Bewerbungen, und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren
Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die
Sitzungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung von
Wahlen Helfer*innen vorschlagen.
§ 4 Sitzungsprotokoll
Das Protokoll der Mitgliederversammlung enthält mindestens folgende Angaben:
a) Sitzungseit
b) Anwesende Mitglieder bei Beschlussfähigkeitsfeststellung.
c) Die vorläufige und die beschlossene Tagesordnung.
d) Den Wortlaut aller Anträge, Änderungsanträge, deren Antragsteller*in und das
Abstimmungsergebnis hierüber. Antragstexte können dem Protokoll auch als Anhang
beigefügt werden; in diesem Fall ist der Anhang Bestandteil des Protokolls.
e) Persönliche Erklärungen.
f) Wahlvorschläge, Kandidaturen sowie Wahlergebnisse und Erklärungen über die
Annahme einer Wahl.
§ 5 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen
(1) Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist
ein Antrag abgelehnt. Bei einer Enthaltungsmehrheit, die mehr als die Summe der
Ja- und Neinstimmen umfasst, erfolgt eine neuerliche Befassung mit dem Antrag
auf der nächsten Mitgliederversammlung.
(2) Die/der Antragsteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern sowie
Änderungsanträge übernehmen bzw. modifiziert übernehmen.
(3) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder Heben einer
Stimmkarte. Auf Verlangen von mindestens einem Mitglied sind Abstimmungen geheim
durchzuführen.
§ 6 Redeliste
(1) Die Sitzungsleitung führt eine FIT*- und eine offene Redeliste. Der offenen
Redeliste werden alle Menschen zugeordnet, die sich nicht als FIT*-Person
definieren. Sie erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen abwechselnd je
einer Person der FIT*redeliste und der offenen Redeliste. Meldet sich eine
Person in einer Diskussion zum ersten Mal, so wird sie als nächstes aufgerufen,
wenn die jeweilige Redeliste an der Reihe ist.
(2) Wurden die Redelisten geschlossen und weist die offene Redeliste mehr
Wortmeldungen auf als die der FIT*-Personen, so werden solange weitere Frauen
auf ihre Meldung hin in die Redeliste aufgenommen, bis beide Redelisten die
gleiche Anzahl von Wortmeldungen ausweisen. Ist dies nicht möglich, werden
Personen der offenen Redeliste aufgerufen, es sei denn ein sofortiges Ende der
Debatte wurde durch ein Frauenvotum beschlossen.
§ 7 Frauenversammlung
Nähere Bestimmungen zur Frauenversammlung regelt die Satzung. Die
Frauenversammlung tagt ohne Männer.
FIT* = FemaleInterTrans*
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