| Antrag: | Geschäftsordnung | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Emily | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 25.01.2018, 19:51 | 
Ä5 zu A2: Geschäftsordnung
Antragstext
          
          In Zeile 22:
- Antrag auf eine Frauenversammlung,
 
- Antrag auf ein FIT*- Plenum,
 
Allgemeine Geschäftsordnung von Campusgrün – Landau
Vorbemerkung
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von 
Campusgrün Landau für Mitgliederversammlungen, Arbeitskreise und 
Fraktionssitzungen. Diese Geschäftsordnung tritt am 25.01.2018 in Kraft und kann 
nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf der 
Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben werden, sofern der Antrag 
fristgerecht vor Beginn der Mitgliederversammlung gestellt wird. Die 
Geschäftsordnung ist allen Mitgliedern und Interessierten zugänglich zu machen.
§ 1 Geschäftsordnungsanträge
(1) Jede anwesende Person kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Sie 
zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder 
einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
(2) Anträge zur Geschäftsordnung sind:
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
 
- Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
 
- Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
 
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
 
- Antrag auf Vertagung,
 
- Antrag auf Redezeitbegrenzung,
 
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung,
 
- Antrag auf eine Frauenversammlung,
 
- Antrag auf ein FIT*- Plenum,
 
- Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit,
 
- Antrag auf Änderung der Tagesordnung
 
- Antrag auf Neuauszählung einer Abstimmung
 
- Antrag auf sofortiges Ende der Sitzung
 
- Antrag auf geheime Abstimmung nach § 5 (7) dieser Ordnung
 
(3) Die/der Antragsteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von 
maximal fünf Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. 
Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich 
niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen. Abweichend hierzu gibt 
es bei Antrag auf Neuauszählung, Frauenversammlung, geheimer Abstimmung und 
Feststellung der Beschlussfähigkeit keine Begründung und Gegenrede. Diese 
Anträge gelten als sofort angenommen. In diesem Falle führt die Sitzungsleitung 
die daraus folgenden Handlungen entsprechend der Satzung und ihrer Ordnungen 
aus.
§ 2 Tagesordnung
Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit 
beschlossen.
§ 3 Sitzungsleitung
(1) Die Sprecher*innen leiten die Sitzung. Wird die Sitzungsleitung an ein 
anderes Mitglied abgegeben, benötigt dies eine einfache Mehrheit der 
Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitgliederversammlung bestimmt die/den Protokollant*in.
(3) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung, nimmt (Änderungs-) Anträge, 
Bewerbungen, und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren 
Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die 
Sitzungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung von 
Wahlen Helfer*innen vorschlagen.
§ 4 Sitzungsprotokoll
Das Protokoll der Mitgliederversammlung enthält mindestens folgende Angaben:
a) Sitzungseit
b) Anwesende Mitglieder bei Beschlussfähigkeitsfeststellung.
c) Die vorläufige und die beschlossene Tagesordnung.
d) Den Wortlaut aller Anträge, Änderungsanträge, deren Antragsteller*in und das 
Abstimmungsergebnis hierüber. Antragstexte können dem Protokoll auch als Anhang 
beigefügt werden; in diesem Fall ist der Anhang Bestandteil des Protokolls.
e) Persönliche Erklärungen.
f) Wahlvorschläge, Kandidaturen sowie Wahlergebnisse und Erklärungen über die 
Annahme einer Wahl.
§ 5 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen
(1) Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist 
ein Antrag abgelehnt. Bei einer Enthaltungsmehrheit, die mehr als die Summe der 
Ja- und Neinstimmen umfasst, erfolgt eine neuerliche Befassung mit dem Antrag 
auf der nächsten Mitgliederversammlung.
(2) Die/der Antragsteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern sowie 
Änderungsanträge übernehmen bzw. modifiziert übernehmen.
(3) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder Heben einer 
Stimmkarte. Auf Verlangen von mindestens einem Mitglied sind Abstimmungen geheim 
durchzuführen.
§ 6 Redeliste
(1) Die Sitzungsleitung führt eine FIT*- und eine offene Redeliste. Der offenen 
Redeliste werden alle Menschen zugeordnet, die sich nicht als FIT*-Person 
definieren. Sie erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen abwechselnd je 
einer Person der FIT*redeliste und der offenen Redeliste. Meldet sich eine 
Person in einer Diskussion zum ersten Mal, so wird sie als nächstes aufgerufen, 
wenn die jeweilige Redeliste an der Reihe ist.
(2) Wurden die Redelisten geschlossen und weist die offene Redeliste mehr 
Wortmeldungen auf als die der FIT*-Personen, so werden solange weitere Frauen 
auf ihre Meldung hin in die Redeliste aufgenommen, bis beide Redelisten die 
gleiche Anzahl von Wortmeldungen ausweisen. Ist dies nicht möglich, werden 
Personen der offenen Redeliste aufgerufen, es sei denn ein sofortiges Ende der 
Debatte wurde durch ein Frauenvotum beschlossen.
§ 7 Frauenversammlung
Nähere Bestimmungen zur Frauenversammlung regelt die Satzung. Die 
Frauenversammlung tagt ohne Männer.
In Zeile 22:
- Antrag auf eine Frauenversammlung,
 
- Antrag auf ein FIT*- Plenum,
 
Allgemeine Geschäftsordnung von Campusgrün – Landau
Vorbemerkung
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von 
Campusgrün Landau für Mitgliederversammlungen, Arbeitskreise und 
Fraktionssitzungen. Diese Geschäftsordnung tritt am 25.01.2018 in Kraft und kann 
nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf der 
Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben werden, sofern der Antrag 
fristgerecht vor Beginn der Mitgliederversammlung gestellt wird. Die 
Geschäftsordnung ist allen Mitgliedern und Interessierten zugänglich zu machen.
§ 1 Geschäftsordnungsanträge
(1) Jede anwesende Person kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Sie 
zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder 
einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
(2) Anträge zur Geschäftsordnung sind:
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
 
- Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
 
- Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
 
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
 
- Antrag auf Vertagung,
 
- Antrag auf Redezeitbegrenzung,
 
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung,
 
- Antrag auf eine Frauenversammlung,
 
- Antrag auf ein FIT*- Plenum,
 
- Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit,
 
- Antrag auf Änderung der Tagesordnung
 
- Antrag auf Neuauszählung einer Abstimmung
 
- Antrag auf sofortiges Ende der Sitzung
 
- Antrag auf geheime Abstimmung nach § 5 (7) dieser Ordnung
 
(3) Die/der Antragsteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von 
maximal fünf Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. 
Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich 
niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen. Abweichend hierzu gibt 
es bei Antrag auf Neuauszählung, Frauenversammlung, geheimer Abstimmung und 
Feststellung der Beschlussfähigkeit keine Begründung und Gegenrede. Diese 
Anträge gelten als sofort angenommen. In diesem Falle führt die Sitzungsleitung 
die daraus folgenden Handlungen entsprechend der Satzung und ihrer Ordnungen 
aus.
§ 2 Tagesordnung
Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit 
beschlossen.
§ 3 Sitzungsleitung
(1) Die Sprecher*innen leiten die Sitzung. Wird die Sitzungsleitung an ein 
anderes Mitglied abgegeben, benötigt dies eine einfache Mehrheit der 
Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitgliederversammlung bestimmt die/den Protokollant*in.
(3) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung, nimmt (Änderungs-) Anträge, 
Bewerbungen, und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren 
Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die 
Sitzungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung von 
Wahlen Helfer*innen vorschlagen.
§ 4 Sitzungsprotokoll
Das Protokoll der Mitgliederversammlung enthält mindestens folgende Angaben:
a) Sitzungseit
b) Anwesende Mitglieder bei Beschlussfähigkeitsfeststellung.
c) Die vorläufige und die beschlossene Tagesordnung.
d) Den Wortlaut aller Anträge, Änderungsanträge, deren Antragsteller*in und das 
Abstimmungsergebnis hierüber. Antragstexte können dem Protokoll auch als Anhang 
beigefügt werden; in diesem Fall ist der Anhang Bestandteil des Protokolls.
e) Persönliche Erklärungen.
f) Wahlvorschläge, Kandidaturen sowie Wahlergebnisse und Erklärungen über die 
Annahme einer Wahl.
§ 5 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen
(1) Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist 
ein Antrag abgelehnt. Bei einer Enthaltungsmehrheit, die mehr als die Summe der 
Ja- und Neinstimmen umfasst, erfolgt eine neuerliche Befassung mit dem Antrag 
auf der nächsten Mitgliederversammlung.
(2) Die/der Antragsteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern sowie 
Änderungsanträge übernehmen bzw. modifiziert übernehmen.
(3) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder Heben einer 
Stimmkarte. Auf Verlangen von mindestens einem Mitglied sind Abstimmungen geheim 
durchzuführen.
§ 6 Redeliste
(1) Die Sitzungsleitung führt eine FIT*- und eine offene Redeliste. Der offenen 
Redeliste werden alle Menschen zugeordnet, die sich nicht als FIT*-Person 
definieren. Sie erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen abwechselnd je 
einer Person der FIT*redeliste und der offenen Redeliste. Meldet sich eine 
Person in einer Diskussion zum ersten Mal, so wird sie als nächstes aufgerufen, 
wenn die jeweilige Redeliste an der Reihe ist.
(2) Wurden die Redelisten geschlossen und weist die offene Redeliste mehr 
Wortmeldungen auf als die der FIT*-Personen, so werden solange weitere Frauen 
auf ihre Meldung hin in die Redeliste aufgenommen, bis beide Redelisten die 
gleiche Anzahl von Wortmeldungen ausweisen. Ist dies nicht möglich, werden 
Personen der offenen Redeliste aufgerufen, es sei denn ein sofortiges Ende der 
Debatte wurde durch ein Frauenvotum beschlossen.
§ 7 Frauenversammlung
Nähere Bestimmungen zur Frauenversammlung regelt die Satzung. Die 
Frauenversammlung tagt ohne Männer.
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